## Ideen einer Musterlösung ### 1. Urheberrechtliche Beteiligung - Die Soziologin und der Informatiker sind Miturheber, da sie konzeptionell und inhaltlich an der Datenerhebung beteiligt waren. - Die studentische Hilfskraft ist in der Regel nicht urheberrechtlich beteiligt, wenn sie rein unterstützend tätig war (z. B. Transkription nach Vorgabe), es sei denn, sie hat kreativ mitgewirkt. - Transkripte können als eigene Werke gelten, wenn sie kreativ gestaltet wurden. ### 2. Rechteklärung - Alle Miturheber müssen der Veröffentlichung zustimmen. - Bei personenbezogenen Daten sind Einwilligungen der Interviewten erforderlich. - Eine Anonymisierung kann erforderlich sein, um Datenschutzvorgaben zu erfüllen. ### 3. Lizenzierung - Eine **CC BY-Lizenz** ist geeignet, wenn Nachnutzung erlaubt sein soll und die Urheber genannt werden. - Eine **CC0-Lizenz** ist nur möglich, wenn alle Rechteinhaber zustimmen und keine personenbezogenen Daten enthalten sind. - Einschränkungen können sich aus Datenschutz oder Drittmittelverträgen ergeben. ### 4. Empfehlung - Gemeinsame Klärung der Urheberrechte im Team. - Dokumentation der Rechteklärung und Einwilligungen. - Wahl einer offenen Lizenz unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben. - Ggf. Rücksprache mit der Hochschuljuristin oder dem Datenschutzbeauftragten.